Leistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung bei gesetzlichen versicherten Patienten
Durch den rasch fortschreitenden medizinischen Fortschritt stehen zunehmend neue medizinische Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Leistungsbeschreibungen der gesetzlichen Krankenkassen stammen aus der Zeit zwischen 1970 und 1985, als die Medizin auf 20% der heute verfügbaren Möglichkeiten zurückgreifen konnte. D. h. es stehen z. Zt. 80% mehr Wissen und Behandlungskonzepte zur Verfügung.
Leistungen, für die eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht besteht, können ausschließlich im Rahmen einer Privatbehandlung erbracht werden.
Ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder nicht dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen, aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können, dürfen auf Wunsch des Patienten erbracht werden. Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Unsere Praxis verfügt über erweiterte spezielle Therapien und Behandlungskonzepte in vielen Bereichen mit konservativer Chance auf Heilung z.B. bei:
Bei der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) handelt es sich um therapeutisch eingesetzte Schallwellen, wie sie ursprünglich bei der Nierensteinzertrümmerung zur Anwendung kamen. Diese Stoßwellen sind gebündelte Schallwellen, deren Energie und Effektivität weit über der bekannten Ultraschalltherapie liegen.
Durch technische Weiterentwicklung kann diese Behandlungsform seit 1990 auch bei orthopädischen Krankheitsbildern eingesetzt werden. Wir sind, seit Einführung der Therapie in unserer Abteilung, an klinisch- und wissenschaftlichen Studien beteiligt und verfügen daher über entsprechende Erfahrungen im Umgang mit dieser Therapieform.
Die ESWT stellt in vielen Fällen eine Alternative zur Operation dar.
Durch die gezielt eingesetzten, gebündelten Stoßwellen werden körpereigene Durchblutung und Reparaturvorgänge als biologische Antwort angeregt. So kommt es z. B. bei der Behandlung der Kalkschulter zu einer Auflockerung des Kalkdepots, so dass körpereigene Fresszellen einwandern können, die das Kalkdepot abbauen.
Im Durchschnitt sind 3-4 Behandlungen erforderlich. Bei jeder Behandlung werden ca. 2.000 Stoßwellenimpulse appliziert. Erfahrungsgemäß ist bei den meisten Patienten bereits 8-10 Tage nach der ersten Behandlung eine deutliche Schmerzlinderung eingetreten. Vor der Stoßwellentherapie erfolglos durchgeführte Therapien, wie z.B. Krankengymnastik und physikalische Anwendungen, sind nach erfolgter Stoßwellentherapie wieder erfolgreich anzuwenden.
Die Lasertherapie ist eine Behandlung mit energiereichem Licht, bei der hohe Energiemengen in das geschädigte Gewebe gebracht werden. Dadurch wird eine nachhaltige Heilung auf natürliche Weise erreicht.
Die Behandlung wird durch Ihren Arzt begleitet. Sprechen Sie mit Ihm über die Verträglichkeit mit anderen Behandlungsverfahren.
Die Lasertherapie ist ein besonderes Angebot unserer Abteilung und wird als individuelle Gesundheitsleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte mit Ihnen persönlich abgerechnet.